Gemeinde Vierkirchen

Schulweg 1

85256 Vierkirchen

 

Ihr Ansprechpartner:
IT

08139 9314-55

edv@vierkirchen.de

 

Antrag auf Nutzung des gemeindeeigenen TETRA-Melders in einer fremden Organisation

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Sie legitimieren sich damit rechtskräftig uns gegenüber.

 

Die Legitimation mit Ihrer BayernID ist für diesen Vorgang optional.


Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

 


Sie möchten das Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen? Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art.13 DSGVO: https://www.vierkirchen.de/datenschutz

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
  • ISSI und TEI des Melders finden Sie im Menü unter
    • Meine Infos
    • Info Funkgerät
  • Die Nummer des Melders finden Sie als Aufkleber auf der Rückseite des Melders (Z.B. VIECN001).
  1. Bitten Sie den Kommandanten der fremden Feuerwehr um die schriftliche Freigabe.
  2. Melden Sie sich bei der Taktisch-Technischen Betriebsstelle (TTB) in Fürstenfeldbruck. Reichen Sie dort die Freigabe der Gemeinde Vierkirchen und die Freigabe des Kommandanten der fremden Feuerwehr mit ein.
  3. Bitten Sie den Funkbeauftragten der fremden Feuerwehr darum, dass er die Melderschleifen entsprechend programmiert.
  1. Bitten Sie den Kommandanten der fremden Feuerwehr um die schriftliche Freigabe.
  2. Melden Sie sich bei der Taktisch-Technischen Betriebsstelle (TTB) in Fürstenfeldbruck.
    • Vereinbaren Sie einen Termin zur Programmierung Ihres Melders vor Ort.
    • Reichen Sie dort die Freigabe der Gemeinde Vierkirchen und die Freigabe des Kommandanten der fremden Feuerwehr mit ein.
  3. Bitten Sie den Funkbeauftragten der fremden Feuerwehr darum, dass er die Melderschleifen entsprechend programmiert.
  1. Bitten Sie den Kommandanten der fremden Feuerwehr um die schriftliche Freigabe.
  2. Melden Sie sich bei der Taktisch-Technischen Betriebsstelle (TTB) Ihrer Feuerwehr (meistens bei der ILS angesiedelt).
    • Vereinbaren Sie einen Termin zur Programmierung Ihres Melders vor Ort.
    • Reichen Sie dort die Freigabe der Gemeinde Vierkirchen und die Freigabe des Kommandanten der fremden Feuerwehr mit ein.
  3. Bitten Sie den Funkbeauftragten der fremden Feuerwehr darum, dass er die Melderschleifen entsprechend programmiert.
  1. Bitten Sie Ihren Vorgesetzten auf Kreisebene, Kreisverbandsebene o.Ä. um die schriftliche Freigabe.
  2. Melden Sie sich bei der Taktisch-Technischen Betriebsstelle (TTB) Ihrer Organisation (Landes-TTB, bitte fragen Sie ggf. Ihren Verantwortlichen).
    • Vereinbaren Sie einen Termin zur Programmierung Ihres Melders vor Ort.
    • Reichen Sie dort die Freigabe der Gemeinde Vierkirchen und die Freigabe des Vorgesetzten Ihrer Organisation mit ein.
  3. Bitten Sie den Funkbeauftragten Ihrer Organisation darum, dass er die Melderschleifen entsprechend programmiert.
  1. Bitten Sie Ihren Ortsbeauftragten um die schriftliche Freigabe.
  2. Melden Sie sich bei der Taktisch-Technischen Betriebsstelle (TTB) Ihrers Landes (bitte fragen Sie ggf. Ihren Verantwortlichen).
    • Vereinbaren Sie einen Termin zur Programmierung Ihres Melders vor Ort.
    • Reichen Sie dort die Freigabe der Gemeinde Vierkirchen und die Freigabe des Kommandanten der fremden Feuerwehr mit ein.
  3. Bitten Sie den Funkbeauftragten Ihres OV oder der THW-TTB darum, dass er die Melderschleifen entsprechend programmiert.

Sofern eine fremde TTB involviert ist und der Fahrtweg für Sie nicht sinnvoll erscheint, fragen Sie die TTB in Fürstenfeldbruck, ob diese ausnahmsweise die Programmierung für Sie vornehmen kann. Es sind auf jeden Fall die Freigaben der Gemeinde, Ihres Vorgesetzten und ggf. Ihrer TTB erforderlich. Nähere Infos erteilt die TTB Fürstenfeldbruck. Die Kontaktdaten finden Sie unter https://www.ils-ffb.de/ttb/

 

Die Vorgehensweise, die wir Ihnen geschildert haben, entspricht unseren Erfahrungswerten. Sofern abweichende Regeln in Ihrer Organisation gelten, haben diese Vorrang.


Sie erhalten die Zustimmung der Gemeinde zeitnah per E-Mail zugestellt. Wir behalten uns vor, die Zustimmung zu verweigern, sofern kein berechtigtes Interesse an der Nutzung fremder Melderschleifen erkennbar ist. Ebenso behalten wir uns bei falschen Angaben im Formular vor, die Zustimmung zu widerrufen.