Gemeinde Vierkirchen

Schulweg 1

85256 Vierkirchen

 

Ihr Ansprechpartner:
Bürgerbüro

08139 9314-21 oder -22

buergerbuero@vierkirchen.de

 

Wohnungsgeberbestätigung

Wann ist dieses Formular notwendig?

  • Jeder Bürger ist verpflichtet eine Änderung seines Wohnsitzes innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzuzeigen. 
  • Seit 01.11.2015 ist eine Wohnungsgeberbestätigung  Pflicht. Bitte bringen Sie diese - neben Personalausweis und Reisepass - zur persönlichen Anmeldung mit.
  • Als Wohnungsgeber können Sie uns gerne vorab die Bestätigung zukommen lassen.
  • Wir akzeptieren aus rechtlichen Gründen keine Onlineerklärungen ohne BayernID inkl. Legitimation mit Personalausweis.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Sie legitimieren sich damit rechtskräftig uns gegenüber.

 

Um mit diesem Formular einen rechtskräftigen Vorgang zu beginnen, müssen Sie sich mit Ihrer BayernID legitimieren!
Andernfalls ist die Schriftform notwendig.


Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

 


Sie möchten das Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen? Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art.13 DSGVO: https://www.vierkirchen.de/datenschutz

Angaben zum Wohnungsgeber
Angaben zur Wohnung, in die eingezogen wird
Folgende Person(en) ist/sind in die angegebene Wohnung eingezogen: